Garantie
Suzuki 3-Jahres-Garantie
Beim Kauf eines Neuwagens geben wir Ihnen drei Jahre Garantie bis zu einer Laufleistung von 100.000 km. Weiterhin genießen Sie drei Jahre lang ab Erstzulassung den kostenlosen Suzuki Mobilitätsservice! Bei einem Unfall genügt ein Anruf und wir werden alles versuchen um Sie schnell wieder zu mobilisieren! Für den Mobilitätsservice gelten die gleichen Leistungen wie für den Suzuki Treuebonus.
Suzuki Neuwagen-Anschlussgarantie
Sie möchten auch drei Jahre nach dem Kauf Ihres neuen Suzuki bzw. der erreichten 100.000-km-Grenze nicht auf die umfassenden Garantieleistungen von Suzuki verzichten? Kein Problem. Mit der Neuwagen-Anschlussgarantie sichern Sie sich zwei weitere Jahre oder bis 150.000 km Laufleistung das anspruchsvolle Leistungsspektrum im Rahmen der Suzuki Garantiebestimmungen. Und konzentrieren sich auf das, was wirklich wichtig ist: den Suzuki Fahrspaß uneingeschränkt zu genießen.
Sie erhalten Garantieleistungen für folgende Baugruppen innerhalb der Neuwagen-Anschlussgarantie:
- Motor
- Abgasanlage
- Kupplung
- Kraftstoffanlage
- Schalt-, Automatik- und Verteilergetriebe
- Achsgetriebe
- Lenkung
- Bremsen
- Klimaanlage
- Kühlsystem
- Komfort-Elektrik
- Sicherheitssysteme
- Kraftübertragungswellen
- Elektrische Anlage
Suzuki Gebrauchtwagengarantie
Alter schützt vor Fahrspaß nicht. Damit das auch jenseits der fünf Jahre mit Ihrem Suzuki so bleibt, empfehlen wir Ihnen die Suzuki Gebrauchtwagengarantie zu besonders günstigen Konditionen. Sie umfasst die gleichen Leistungen wie die Neuwagen-Anschlussgarantie. Und wenn das Fahrzeug die technische Prüfung durch Ihren Suzuki Partner besteht, kann die Gebrauchtwagengarantie alle 12 Monate aufs Neue abgeschlossen werden - bis zu einem Fahrzeugalter von 12 Jahren oder 180.000 km Laufleistung.